Über zwanzig Jahre lang dauerte der Rechtsstreit, dem der Europäischen Gerichtshofs ein klares Ja-Wort der Kunstfreiheit gab. Urheber dürfte das aber weniger freuen.
Sampling ist ab sofort laut europäischem Recht in fast allen Formen legal. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) laut einem Bericht der Groove entschieden. Hintergrund ist ein Rechtstreit zwischen den Elektro-Pionieren Kraftwerk und dem Musikproduzenten Moses Pelham, der 1998 für den Song „Nur Mir“ von Sabrina Setlur ein Sample aus dem Kraftwerk-Lied „Metall auf Metall“ verwendet hatte.
2004 entschied ein erstes Urteil, dass Sampling verboten sei und brach damit eine Lanze für alle Urheber. 2016 ging der Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht, das erste Urteil wurde gekippt. Sampling sei Kunstfreiheit – notfalls eben gegen Bezahlung. Das betraf allerdings nur das deutsche Recht.
Das strenge europäische Urheberrecht wurde damit gelockert
Dieses Urteil bestätigt auch der Europäische Gerichtshof, der bis dato eine sehr strenge Urheberrechtsregelung hatte. Er wertete den Fall auch zugunsten Moses Pelham und setzt damit ein klares Signal für die Verwendungsfreiheit von Samples – und zwar dann, wenn sie abgeändert werden und beim ersten Hören nicht wiedererkennbar seien. Das Urteil wird allerdings nicht unbedingt eine Garantie dafür sein, dass es dazu zu weniger Streitfällen vor Gericht kommt, wenn musikalische Ideen geklaut und zu wenig verändert auf den Markt kommen.