Mit Ablauf des Monats März 2015 tritt in der deutschen Hauptstadt Berlin eine neue Null-Toleranzregel für Marihuana in Kraft. Das Gesetz, das als “Lex Görli” geläufig ist betrifft vor allem Schulen und Berlins Problemkind, den Görlitzer Park. Die Polizeigewerkschaft ist gegen dieses neue Gesetz.
Wie viel Cannabis ist zum Eigenkonsum zu tolerieren? Was ist strafbar? Bisher war der Kauf und der Besitz von “Gras” natürlich nicht zulässig, wurde aber in kleinen Mengen bis zu 10 oder 15 Gramm toleriert. Ab April wird nun allerdings jeglicher Besitz und Konsum strafrechtlich verfolgt, sieht das Gesetz vor. Vor allem im Görlitzer Park läuft ein fast offener Drogenhandel. Wer hier an Stoff kommen will, muss maximal ins Gebüsch folgen. Oft läuft der Handel schon per Handschlag und Übergabe ab.
Drogenhandel muss unattraktiver werden
Der Drogenhandel im Görlitzer Park müsse „so unattraktiv wie möglich“ gemacht werden, sagt Innensenator Frank Henkel. Durch das “Lex Görli” können sich Drogendealer auch nicht mehr über die Ausrede des Eigenbedarfs schützen. Ob die Polizei diesen Handel flächendeckend kontrollieren kann, bleibt abzuwarten. Denn um diese Ziele umzusetzen, müsste Henkel tausende neue Polizisten einstellen. Vor allem wegen der ohnehin knappen Personalsituation sieht sich die Polizeigewerkschaft mit der neuen Aufgabe überfordert. Anwohner äußern sich ebenfalls nicht nur positiv. Gelten die unsichtbaren Sperrzonen derzeit lediglich für den Park, könnte die neue Regelung den Handel in die Nebenstraßen um den Park verdrängt werden.